Thema 1 Einführung

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein rechtlicher Begriff, der das Eigentum an den Rechten zur Nutzung und Verbreitung bestimmter Werke des kreativen Ausdrucks beschreibt, darunter Bücher, Videos, Kinofilme, Musikkompositionen und Computerprogramme. Historisch gesehen wurde das Urheberrecht erlassen, um einen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Kulturen, kreative Werke zu nutzen und wiederzuverwenden – und damit “abgeleitete Werke” zu schaffen – und den Rechten der Autoren von Kunst, Literatur, Musik und Ähnlichem zu schaffen, die ihre Werke zu Geld machen wollen, indem sie kontrollieren, wer Kopien des Werks herstellen und verkaufen darf.

Um dieses Gleichgewicht herzustellen, ist die Exklusivität der Kontrolle fast immer auf einen bestimmten Zeitraum von Jahren beschränkt, nach dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk wieder gemeinfrei wird und frei genutzt werden kann.

Wer ist ein Urheberrechtsinhaber?

Der Urheberrechtsinhaber ist oft ein Unternehmen oder eine Gesellschaft. Wenn ein Werk im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen wird – Arbeit auf Bestellung -, dann liegt das Urheberrecht für das Werk beim Arbeitgeber. Aber auch Einzelpersonen, insbesondere Künstler (Fotografen, Musiker, Schriftsteller oder andere kreative Köpfe), können Urheberrechtsinhaber sein.

Das Urheberrecht ist an das Hoheitsgebiet des Landes gebunden, in dem es erteilt wurde – das von den Vereinigten Staaten erteilte Urheberrecht gilt zum Beispiel nur innerhalb dieses Landes – sowie an bestimmte Ausnahmen. Ein Großteil des internationalen Urheberrechts wurde 1886 mit der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – meist als Berner Übereinkunft bezeichnet – in Einklang gebracht und im Laufe der Jahrzehnte mehrfach überarbeitet.

Urheberrechte in IT, Internet und digitalem Leben

Der Urheberrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – auch bekannt als WIPO-Urheberrechtsvertrag oder WCT – wurde 1996 verabschiedet, um die Informationstechnologie und das Internet abzudecken, Elemente, die in der Berner Konvention nicht direkt angesprochen werden.